Unter dem Namen "Entlastungsdienst für Angehörige behinderter Menschen" besteht mit Sitz in Zürich ein gemeinnütziger, parteipolitisch und konfessionell neutraler Verein im Sinne von Art. 60 ZGB.
Der Verein bezweckt die Entlastung von Angehörigen behinderter Menschen im Kanton Zürich.
Dem Verein beitreten können Familien, interessierte Einzelpersonen sowie Kollektivmitglieder, die bereit sind, den Entlastungsdienst zu fördern und zu unterstützen.
Der Verein finanziert sich mit